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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Felix Kröger e.K.

(Stand 1.1.2007)

§ 1 Umfassende und ausschließliche Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über diesen Onlineshop geschlossenen und künftig zu schließenden Verträge, insbesondere für Kauf und Angebot von Anhänger- und Fahrzeugteilen.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.

§ 2 Schriftform

Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind

§ 3 Angebot und Vertraulichkeit der Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

2. Bestellungen und Aufträge des Geschäftspartners an uns sind bindende Angebote, die wir innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung annehmen können.

§ 4 Liefertermine, Teilleistungen, Verbesserungsvorbehalt

1. Liefertermine, die nicht im Rahmen eines ausdrücklich so bezeichneten sog. Fixgeschäftes schriftlich von uns bestätigt werden, sind stets unverbindlich und annähernd.

Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Geschäftspartner weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz, es sei denn, der Geschäftspartner kündigt uns diese Folgen unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen ab genanntem Liefertermin an. Lieferfristen beginnen erst ab Zugang unserer Auftragsbestätigung oder unserer letzten Änderungsbestätigung zu laufen.

2. Jeder Vertragspartner ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, solange nicht der jeweils andere Vertragspartner seine Leistung schon vollen Umfanges erbracht hat.

3. Im Interesse der ständigen Weiterentwicklung unserer Produkte behalten wir uns das Recht von technischen Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Anpassung an Vorschriften dienen vor, sofern jenem daraus kein Nachteil entsteht.

§ 5 Auslieferung und Versand, Gefahrübergang und Versicherung

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Auslieferung "ab Werk" Ammersbek vereinbart.

2. Ist Anlieferung beim Geschäftspartner vereinbart, so steht die Wahl des Transportmittels in unserem Ermessen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Transportkosten (Fracht) zu Lasten des Geschäftspartners

3. Erfolgt die Auslieferung an den Geschäftspartner nicht durch uns, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Artikels mit dem Verlassen unseres Werksgeländes auf den Käufer über.

4. Erfolgt die Auslieferung an den Geschäftspartner durch unsere Transportfahrzeuge, so geht die Gefahr mit Bereitstellung des Artikels auf unserem Transportfahrzeug am Bestimmungsort über. Die Gefahr der sachgerechten Entladung des Artikels liegt ausschließlich beim Käufer

5. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Geschäftspartners bei Auftragserteilung auf dessen zusätzliche Rechnung abgeschlossen.

§ 6 Haftungsausschluß bei unerlaubtem Export

Unsere Artikel sind für den deutschen Markt hergestellt und entsprechen den derzeit geltenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Zur Vermeidung von Konflikten mit etwa abweichenden ausländischen Vorschriften bedarf deshalb die Verbringung dieser Artikel in das Ausland unserer schriftlichen Zustimmung. Wird diese Zustimmung nicht eingeholt oder durch uns verweigert und der Artikel trotzdem in das Ausland verbracht, sind wir von jeglicher Gewährleistung und Haftung für den Artikel frei.

§ 7 Preise, Zahlung, Verzugsfolgen, Mahngebühren


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ohne jeden Nachlaß, insbesondere ohne Skonto, in Euro "ab Werk" ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung; die darauf etwa entfallenden Beträge werden gesondert berechnet.

2. Unsere Preise verstehen sich inkl der gesetzlichen MwSt.

3. Alle Entgelte sind ohne Abzug sofort nach Rechnungszugang beim Geschäftspartner fällig. Befindet sich der Geschäftspartner trotz Mahnung ganz oder teilweise im Zahlungsverzug, so sind wir unbeschadet unserer Rücktrittsrechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. mindestens jedoch in Höhe von 12% zu fordern. §8 Ziff. 3 gilt entsprechend.

4. Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Geschäftspartner nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Überschreitet im Falle einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung der Geschäftspartner mit einer Rate einen vereinbarten Zahlungstermin, so wird das gesamte Restentgelt in einer Summe fällig, ohne dass es insoweit noch einer Mahnung bedarf.

§ 8 Abnahme, Schadensersatz bei Abnahmeverzug

1. Ist Abholung der Kaufsache vereinbart, hat der Geschäftspartner die Pflicht, die Kaufsache innerhalb von 30 Tagen nach dem ihm mitgeteilten Bereitstellungstermin an unserem Geschäftssitz abzunehmen. Bei vereinbarter Anlieferung des Kaufgegenstandes ist dieser bei Anlieferung abzunehmen, ohne dass es einer zusätzlichen Lieferankündigung bedürfte.

2. Befindet sich der Geschäftspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes im Rückstand, ohne eine Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert zu haben, kann ihm schriftlich eine Nachfrist gesetzt werden mit der Ankündigung, nach fruchtlosem Fristablauf die Abnahme bzw. Auslieferung abzulehnen und stattdessen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3. Schadensersatz kann auch pauschaliert in der Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises geltend gemacht werden, wobei es dem Geschäftspartner unbenommen bleibt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§ 9 Mängelgewährleistung, Nachbesserung, Haftung

1. Für unsere verkauften Artikel gilt folgende Gewährleistung ab Gefahrübergang:

*Private Kunden - 24 Monate

* Gewerbliche Kunden – 6 Monate

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch ergeben oder erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Geschäftspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensentstehung auf von uns zu vertretenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder auf dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft einer Kaufsache fußt.

4. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften einer neuen Kaufsache, die ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthalten sind.

5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und dessen Sicherung, Pfandrecht

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Setzt der Geschäftspartner die Vorbehaltsware dem Risiko der Vermengung mit Sicherungseigentum oder Pfandrechten Dritter aus, so hat er sie zuvor als unser Eigentum zu kennzeichnen oder die Drittgläubiger auf unseren Eigentumsvorbehalt schriftlich hinzuweisen.

2. Trifft der Geschäftspartner bei nur teilweiser Tilgung mehrerer offener Rechnungen keine gleichzeitige schriftliche Bestimmung, auf welche unserer Forderungen gezahlt wird, sind wir in Abweichung von §366II BGB berechtigt zu bestimmen, auf welche Schulden des Geschäftspartners wir dessen Zahlung ganz oder verhältnismäßig verrechnen.

3. Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und sie bestmöglich zu verwerten. In der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort, Teilunwirksamkeit

1. Soweit gesetzlich zulässig gilt 22926 Ahrensburg als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

2. Erfüllungsort ist grundsätzlich 22941 Bargteheide.

3. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden , so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt

 


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